Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen)

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind medizinische Leistungen, die über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, von den privaten Krankenkassen jedoch meist übernommen werden. Dieser Begriff wurde 1998 geprägt, seitdem hat sich ein umfangreicher IGeL-Katalog entwickelt. Wir bieten aus diesem Katalog ausschließlich Leistungen an, die wir für medizinisch sinnvoll erachten und über die ausreichende Erfahrungen vorliegen.

Diese Individuellen Gesundheitsleistungen bieten wir Ihnen an:

Die Therapie des Hörsturzes, des Schwindels und des Tinnitus werden sukzessive aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gestrichen, ohne dass echte Alternativen angeboten werden. Darüber hinaus werden zahlreiche „Therapien“ in den Medien und im Internet propagiert deren Wirksamkeit in der Regel nicht nachgewiesen ist. Wir bieten primär die klassische Infusionstherapie an. Die Kosten hierfür werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr getragen.

Als Option bei ausbleibender Besserung durch Infusionstherapie oder Tabletten bei Hörsturz und Tinnitus kann nach lokaler Betäubung des Trommelfelles eine direkte Injektion von Cortison in das Mittelohr erfolgen (Intratympanale Cortisoninjektion). Hierbei kann eine deutlich höhere Konzentration von Cortison in der Hörschnecke/dem Innenohr erreicht werden. Die Nebenwirkungsrate ist sehr gering, eine Behandlung dauert nur etwa 30 Minuten.

Mit der Lasertonsillotomie (Dioden-Laser) können die stark vergrößerten Gaumenmandeln so verkleinert werden, dass die durch die Vergrößerung entstandenen Probleme behoben werden. Die Funktion der „Rest-Gaumenmandeln“ scheint nach heutigem Kenntnisstand erhalten zu bleiben. Als weitere Vorteile der Lasertonsillotomie sind die im Vergleich zur Gaumenmandelentfernung deutlich geringeren und kürzer anhaltenden Wundschmerzen. 

Der wichtigste Vorteil ist das äußerst geringe Nachblutungsrisiko, weshalb die Lasertonsillotomie in den allermeisten Fällen ambulant durchgeführt werden kann. Dagegen ist bei der Gaumenmandelentfernung wegen des hohen Nachblutungsrisikos immer noch eine stationäre Betreuung von ca. 7 Tagen notwendig.

Trotz der zahlreichen Vorteile der Lasertonsillotomie besteht bei dieser Behandlung das Problem der Kostenerstattung. Die Operation wurde bisher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Das hat zur Folge, dass die gesetzlichen Krankenklassen die Kosten für diese Operation nicht übernehmen können. Daher muss die Lasertonsillotomie als sogenannte Igel-Leistung angeboten werden. 

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Laser-Koagulation von Spider-Naevi, Telangiektasien, Angiomen werden in der Regel in örtlicher Betäubung in der Praxis durchgeführt